Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines AGB
Für alle Geschäfte gelten nur unsere Verkaufs und Lieferbedingungen, auch wenn in Bestellscheinen usw. andere Bedingungen vermerkt sind. Etwaige Änderungen, insbesondere Nebenabreden oder Zusagen von
Mitarbeitern, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Unsere Angebote sind stets freibleibend, falls nicht anders ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte und Farbtöne, die in Preislisten und anderen Drucksachen enthalten sind, unterliegen Abweichungen und sind daher für uns unverbindlich.
2. Aufträge AGB
Aufträge erlangen für uns erst Gültigkeit durch unsere schriftliche Bestätigung. Sollte unsere Bestätigung in irgendeinem Punkte von der Bestellung abweichen, ist uns sofort Mitteilung zu machen.
Andernfalls erfolgt die Lieferung nach unseren Angaben. Wird uns nach Abschluss des Vertrages bekannt, dass der Besteller sich in ungünstiger Vermögenslage befindet, so sind wir berechtigt,
Vorauszahlung oder Sicherheit zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
3. Preise AGB
Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab unserem Werk. Aufträge, für welche Preise nicht vereinbart sind, werden zu angemessenen Tagespreisen berechnet. Die Preise gelten
nur für den im Angebot angegebenen Verwendungsort. Lieferung erfolgt in allen Fällen für Rechnung und auf Gefahr des Bestellers.
4. Mindermengenzuschläge AGB
Für Kleinaufträge mit einem Netto-Warenwert bis 75,00 EURO berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 25,00 EURO.
5. Lieferung AGB
Für jeden einzelnen Auftrag und Abruf behalten wir uns die Vereinbarung der Lieferzeit vor. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung
aller Ausführungseinzelheiten. Unsere Angaben über Lieferzeiten sind nur annähernd und gelten nur für umgehende Bestellung. Die Einhaltung der Lieferzeit hat auch zur Voraussetzung die Erfüllung der
vereinbarten Zahlungsbedingungen. Erfüllt ist die Einhaltung, wenn die Ware unser Werk verlässt oder mit der Meldung der Versandbereitschaft erfolgte und auch dann, wenn die Absendung der Ware ohne
unser Verschulden, beispielsweise bei Verkehrsstörungen oder ähnlichen Hindernissen, unmöglich ist. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich - unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers -
um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug ist. Der Käufer darf Teillieferungen nicht zurückweisen. Schadenersatzansprüche oder
Konventionalstrafen wegen Nichterfüllung oder verspäteter Ablieferung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Rechte aus § 326 BGB können nicht geltend gemacht werden.
Mängelrügen und Beanstandungen hinsichtlich Menge, Stückzahl oder Güte der Ware, auch hinsichtlich sogenannter geheimer Mängel, haben schriftlich nach den Vorgaben der DIN 9001- unbeschadet einer
früheren gesetzlichen Anzeigepflicht - sofort nach ihrer Feststellung, spätestens aber innerhalb 10 Tagen nach Empfang der Ware bei uns einzugehen, andernfalls ihre Geltendmachung ausgeschlossen
ist.
Ausgeschlossen sind selbstverständlich auch Mängelrügen bzw. Beanstandungen, die nach erfolgter Abnahme ohne jeweils gleichzeitig schriftlich vorgebrachte Mängelrügen oder Beanstandungen nachträglich
geschehen. Bei begründeter und formgerechter Reklamation werden nach unserer Wahl die untauglichen Stücke nach Rückgabe an uns zum berechneten Preis zurückgenommen oder durch Ersatzlieferungen
ausgetauscht. Eine Haftung für Folgeschäden oder sonstige Ansprüche aller Art bezüglich unserer Warenlieferung können vom Besteller nicht geltend gemacht werden.
Für Ware, die nach Kundenwünschen als Sonderanfertigung gefertigt wird, haften wir nicht, wenn diese nach Lieferung nicht den Kundenwünschen entspricht oder für den vom Kunden gedachten Zweck nicht
geeignet ist. Eine Rücknahme der Ware ist ausgeschlossen. Ebenso können wir nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn uns bei Bestellung nicht die genauen Einsatzbedingungen genannt werden und
nachträglich Ungeeignetheit der Ware vorgebracht wird. Eine Rücknahme der Ware ist auch in diesem Fall ausgeschlossen. Für alle von der Norm abweichenden Ausführungen sind wir berechtigt, bis zu 10%
Mehr- oder Minderlieferung (wie in der Bestellung genannt) durchzuführen.
Angeforderte Muster können gegen Berechnung geliefert werden. Ab einem Auftragswert über 2.500,00 EURO liefern wir frei Haus des Auftraggebers. Unter einem Auftragswert von 2.500,00 EURO, berechnen wir die uns entstehenden Transportkosten, nachdem uns unser Spediteur mit diesen belastet hat.
Die Rücklieferung der von uns bereitgestellten Transportverpackung hat binnen 10 Tagen und auf Kosten des Kunden zu erfolgen. Sollten wir die Rückholung dieser Veranlassen, so sind wir berechtigt, die dafür entstehende Kosten in voller Höhe dem Auftraggeber / Kunden zu berechnen.
Rücksendung von gelieferten Teilen oder Waren durch den Kunden / Auftraggeber werden kostenpflichtig eingelagert. Die Kosten der Einlagerung werden mit 20% der Nettorechnung gesondert in Rechnung gestellt.
6. Zahlung AGB
Alle Preise gelten grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Mwst.
Die Rechnungen sind zahlbar ab Rechnungsdatum, innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto ohne Abzug. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder
aufzurechnen. Bei Hereingabe von Wechseln wird kein Skontoabzug gewährt. Die entstehenden Bank- und Diskontspesen trägt in jedem Falle in voller Höhe der Hereingeber. Die Rechnungen sind auch dann zu
bezahlen, wenn die Ware noch nicht in den Besitz des Bestellers gelangt ist und unabhängig vom Recht der Mängelrüge. Bei Zielüberschreitung kann als Verzugskosten 8 % über Bundesbankdiskont berechnet
werden. An unbekannte Besteller wird nur gegen Vorauszahlung des Rechnungsbetrages geliefert. Bei Wechseln, Schecks usw. gilt die Zahlung erst nach Einlösung als geleistet. Bei Zahlung mit Wechseln
behalten wir uns vor, solche während ihrer Laufzeit zurückzugeben und Bardeckung zu verlangen, falls besondere Umstände uns dies nahelegen sollten, unbeschadet derer vorläufigen Abrechnung und
etwaiger Weitergebung.
Bei einem Auftragsvolumen über 10T EURO behalten wir uns eine Abschlagszahlung in Höhe von 25% des Nettoauftragswertes vor.
Ein Ausgleich des Rechnungsbetrages hat unbeschadet der Tatsache, dass diese vom Kunden / Auftraggeber an uns zurückgegeben wurde, ohne dass wir dieser Rückgabe zugestimmt hatten, zu erfolgen.
7. Eigentumsvorbehalt AGB
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß UN-Kaufrecht mit den nachstehenden Erweiterungen. Die Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch der
künftig erst entstehenden Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Ein Eigentumserwerb des Bestellers an den Vorbehaltsgegenständen im Falle der Verarbeitung oder
Vermischung oder Verbindung mit anderen Sachen oder Vorbehaltsgegenständen zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Eine etwaige Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung erfolgt durch den Besteller
für uns ohne uns zu verpflichten. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen durch den Besteller steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis der anteiligen Warenwerte ohne Verarbeitungskosten des Bestellers zu. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei den Vorbehaltsgegenständen. Die
neue Sache gilt als Vorbehaltsgegenstand im Sinne dieser Bedingungen. Die Forderung des Bestellers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsgegenstände werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar
gleichgültig, ob die Vorbehaltsgegenstände ohne oder nach Verarbeitung an einem oder mehrere Abnehmer weiterverkauft werden.
Der Besteller ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsgegenstände nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf gemäß
vorstehender Ziffer dieses Abschnittes auf uns übergehen. Zur anderen Verfügung ist der Besteller nicht berechtigt; insbesondere darf er den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung
übereignen. Ausnahmen bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Einwilligung. Bei Pfändungen oder Beschlagnahme durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. Die
Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Vorbehaltungsgegenstandes durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten den Wert unserer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe von
Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
Aufrechnungs- und Zurückhaltungsverbot: Gegenüber uns zustehenden Zahlungsansprüchen kann der Besteller weder aufrechnen noch wandeln, mindern oder Zurückhaltungsrechte geltend machen. Etwaige
Gegenansprüche können auch nicht mit der Widerklage, sondern nur in einem besonderen Rechtsstreit verfolgt werden.
8. Sonderwerkzeuge/Vorrichtungen/Spannmittel AGB
Sollten für die Fertigung der in Auftrag gegebenen Teile Werkzeuge, Vorrichtungen oder spezielle Spannmittel benötigt werden, die zur Bearbeitung der Auftragsteile unabdingbar sind, so sind wir nach Abscchluss der Bearbeitung berechtigt, diese dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
Diese gehen dann in den Besitz des Auftraggebers über und werden nach Begleichung der Rechnung an den Auftraggeber, in dem derzeitigen Zustand übergeben.
Einer Zustimmung durch den Auftraggeber bedarf es im einzelnen nicht.
Eine Verweigerung der Annahme bleibt ausgeschlossen und der Auftraggeber hat in jedem Fall, ob er die Vorrichtungen, Spannmittel oder Werkzeuge annimmt oder diese verweigert, zu bezahlen.
9. Schlussbestimmungen AGB
Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben oder auf deren Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden vor dem Amtsgericht Prenzlau oder dem
Landgericht Neuruppin verhandelt von einem oder mehreren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen endgültig und gerichtlich entschieden.
Die Zuständigleit anderer Gerichte wir hiermit ausgeschlossen und entgegenlautenden Bestimmungen abgeleht.
STAND 05/2018